Unsere Leistungen

Als Ingenieurbüro für Betriebsanlagentechnik und ausgebildete Sicherheitsfachkräfte haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in einem umfangreichen Tätigkeitsfeld zu unterstützen, beraten und Ihnen in allen Fragen rund um die Betriebsanlage zur Seite zu stehen.

Gemäß § 82b der Gewerbeordnung 1994 hat der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen. Eine Überprüfung nach § 82b GewO umfasst die Überprüfung auf Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen und Verordnungen, die Überprüfung auf Einhaltung von gewerbebehördlichen Bescheidauflagen sowie die Überprüfung auf Abweichungen zum konsensgemäßen Zustand (Vergleich von erlassenen Bescheiden mit dem Anlagen Ist-Stand). Abhängig von der Art der Betriebsanlage hat diese Prüfung alle 5 bzw. 6 Jahre zu erfolgen.

Wir organisieren für Sie die benötigten gewerbebehördlichen Unterlagen und führen für Sie diese Überprüfung durch. Auch nach der Prüfung unterstützen wir Sie gerne bei der Behebung von ggf. vorgefundenen Mängeln.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch!
Sie planen die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Betriebsanlage? Wird eine Betriebsanlage gewerblich genutzt, ist neben der baurechtlichen Bewilligung auch eine gewerbebehördlich Genehmigung erforderlich.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens sowie der Erstellung der benötigten gewerbebehördlichen Einreichunterlagen. Bedenken Sie… Fehler in der Planung können im Nachhinein oft nur mit erheblichen Mehrkosten behoben werden.

Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch!
Im Bereich des Risikomanagement führen wir Überprüfungen von Betriebsanlagen hinsichtlich Brandschutz, Explosionsschutz und anderer Gefahren durch. Wir bieten Ihnen eine Übersicht der vorhandenen Gefahren Ihrer Betriebsanlage und erarbeiten entsprechende Präventionsmaßnahmen. Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch!
Gemäß § 73 ASchG haben Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen. Dieser Verpflichtung kann auch durch die Inanspruchnahme externer Sicherheitsfachkräfte nachgekommen werden. Wir verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse und eine anerkannte Fachausbildung.
Die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft umfassen u.a. folgende Punkte:

  • Beratung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer, der Sicherheitsvertrauenspersonen und der Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Ansprechpartner für alle Fragen zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
  • Unterstützung bei der Planung der Arbeitsstätte
  • Beratung bei der Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und Maßnahmen zur Evakuierung
  • Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)
ArbeitgeberInnen sind gemäß § 4 VEXAT verpflichtet, eine Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren im Betrieb durchzuführen. Auf Grundlage dieser Ermittlung muss ein Explosionsschutzdokument gemäß § 5 VEXAT erstellt werden. Gerne führen wir eine Ermittlung und Beurteilung dieser Gefahren durch und erstellen die entsprechenden Dokumente!
Wir erarbeiten ein individuelles Brandschutz- und Fluchtwegkonzept für Ihre Betriebsanlage nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Brandschutzpläne, sowie der Brandschutzordnung für Ihre Betriebsanlage und erledigen die organisatorische Abwicklung der Übergabe an diverse Einrichtungen (z.B. Feuerwehr)
Um im Schadensfall eine schnelle und sichere Evakuierung Ihrer Betriebsanlage zu gewährleisten, werden oft Fluchtwegpläne benötigt, welche wir gerne für Sie erstellen.
Wir erarbeiten speziell auf Ihr Projekt zugeschnittene Sanierungskonzepte für Betriebsanlagen gemäß den Anforderungen der Gewerbeordnung.